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Zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am anderen Auto?

Jemand verursacht einen kleinen Auto-Unfall. Er fährt ein anderes Auto leicht an. Das Auto, dass er fährt, ist jedoch nicht auf ihn angemeldet sondern auf einen Freund. Dieser Freund hat in bei seiner Versicherung jedoch nur sich selber angeben. Ist also der einzige, eingetragene Fahrer. Der Schaden ist schon bei der Autoversicherung gemeldet. Aber wird die Kfz Versicherung den Schaden auch übernehmen? Der Fahrer des Fahrzeuges war ja im Grunde nicht dazu berechtigt das Auto zu bewegen.

Antwort

Wie dieser Fall gehandelt wird, ist mal wieder von der Versicherung abhängig. Grundsätzlich müssen alle Versicherungen einen Haftpflichtschaden regulieren, damit dem Geschädigten kein Nachteil entsteht. Es wird dem Versicherungsnehmer in den meisten Fällen jedoch eine Vertragsstrafe angehängt. Oder er muss zumindest die Gebühr nachzahlen, die im laufenden Versicherungsjahr durch die Mitaufnahme des besagten weiteren Fahrers entstanden wäre. Viele Versicherungen lösen ein solches Problem auch wie folgt. Wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht zur Risikoänderung verletzt, bleibt er bis 5000 € leistungsfrei. Diese Fragen können aber leicht durch einen Anruf bei der entsprechenden Versicherung geklärt werden. Auch ein Blick in die Vertragsunterlagen gibt oft eine schnelle und zufriedenstellende Auskunft.

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