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Betriebskostenversicherung

Die Betriebskostenversicherung (auch als Firmenkostenversicherung bezeichnet) zahlt mögliche laufende Kosten die ein Unternehmer für seinen Betrieb bezahlen muss, wenn der Unternehmer auf Grund einer Erkrankung nicht arbeiten kann.



Ein Unternehmer besitzt in einer Krankheitsphase zwei finanzielle Belastungen welche aufgefangen werden müssen. Während die normalen Lebenshaltungskosten zum Beispiel mit einer Krankentagegeldversicherung abgesichert werden, besteht ein weiter Absicherungsbedarf für die zusätzlichen Kosten für den Betrieb. Zu den typischen Betriebskosten gehören zum Beispiel die Miete für ein Büro, eine Produktionshalle oder Gehälter für Angestellte. Die Betriebskosten können in einer Krankheitsphase mit einer Betriebskostenversicherung aufgefangen werden. Verzichten Unternehmer auf eine Betriebskostenversicherung, kann dies schnell die Existenz bedrohen und zur Insolvenz des Unternehmens führen.




Versicherungsleistungen einer Betriebskostenversicherung
Die Betriebskostenversicherung bezahlt im Krankheitsfall des Unternehmers, mögliche Kosten welche für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig sind. Zu den versicherten Kosten gehören unter anderem folgende:

  • Miete für ein Büro
  • Nebenkosten des Büros (Strom, Wasser)
  • Gehälter von Angestellten (mit Sozialleistungen)
  • Gebühren für gemietete Maschinen
  • Abschreibungen
  • Kosten für mögliche Ersatzkräfte





An welche Selbstständigen und Unternehmer richtet sich die Betriebskostenversicherung?
Eine Betriebskostenversicherung richtet sich insbesondere an bestimmte Berufsgruppen. Unternehmen welche zum Beispiel Waren produzieren, sind eher nicht auf eine Betriebskostenversicherung angewiesen. Fällt hier der Unternehmer aus, kann die Produktion in den meisten Fällen trotzdem weiter durchgeführt werden – der Umsatz bleibt erhalten und das Unternehmen zahlungsfähig. Es gibt aber auch Unternehmer, insbesondere viele Freiberufler, bei denen eine längere Krankheitsphase durchaus eine Bedrohung des Unternehmens bedeuten kann. Folgende Unternehmer sollten eine Betriebskostenversicherung abschließen:

  • Architekten
  • Anwälte
  • Ärzte
  • Notar
  • Psychologen
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Tierärzte
  • Wirtschaftsprüfer
  • Zahnärzte

Diese Selbstständigen haben in der Regel keine weiteren Einnahmen, wenn diese durch eine Krankheit nicht mehr arbeiten können. Bei einem längeren Krankheitsausfall kann dies die Existenz bedrohen. Mit einer Betriebskostenversicherung kann das Unternehmen finanziell gestärkt werden.




Absicherung für langfristige Erkrankung
Die Betriebskostenversicherung sichert Ihren Betrieb in einer zeitlich befristeten Berufsunfähigkeit ab. Eine Krankentagegeldversicherung bietet Ihnen für die diese Zeit einen Ersatz für die fehlenden Einnahmen. Sie sollten allerdings beachten, dass Sie als Unternehmer darauf vorbereitet sind, dauerhaft berufsunfähig zu werden. Für eine dauerhafte Berufsunfähigkeit sollten Sie eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Diese zahlt Ihnen im Leistungsfall eine Berufsunfähigkeitsrente aus, mit der Sie Ihren Lebensstandart finanzieren können.


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