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Praxisausfallversicherung

Viele Freiberufler wie Rechtsanwälte, Notare oder Ärzte investieren viel Arbeit und Zeit in den Aufbau Ihrer Praxis oder Kanzlei. Doch leider bestehen zahlreiche Risiken, welche eine mühsam aufgebaute Praxis oder Kanzlei, schnell in die Insolvenz treiben kann. Sei es das ein Schaden die Praxisräume verwüstet und diese so mehrere Monate nicht benutzt werden können. Oder aber eine Krankheit des Freiberufler führt zur Arbeitsunfähigkeit, weshalb ebenfalls die Praxis oder Kanzlei nicht weiter geführt werden kann. Damit die Betriebskosten der Praxis oder Kanzlei auch bei einer Betriebsunterbrechung bezahlt werden können, sollten eine so genannten Praxisausfallversicherung (seltener auch Kanzleiausfallversicherung genannt) abgeschlossen werden. Die Praxisausfallversicherung übernimmt im Falle einer Unterbrechnung durch Feuer, Wasser, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Hagel oder Krankheit die versicherten Kosten der Praxis.




Leistungen der Praxisausfallversicherung
Die Praxisausfallversicherung übernimmt bei einer versicherten Betriebsunterbrechung die abgesicherten Fixkosten für die Praxis oder Kanzlei. Zu den versicherten Kosten für die Kanzlei gehören zum Beispiel:

  • die Miete der Praxis/Kanzlei
  • Kosten für notwendige Vertretung
  • Gehälter für mögliche Angestellte

Ärzte können teilweise mit einer Praxisausfallversicherung auch noch Ihren Netto Gewinn versichern.





Versichertes Risiko einer Praxisausfallversicherung
Eine Praxisausfallversicherung erbringt Ihre Leistungen bei einer Betriebsunterbrechung, bedingt durch folgende Risiken:

  • Feuer
  • Wasser
  • Hagel
  • Leitungswasser
  • Raub
  • Einbruchdiebstahl
  • Unfall
  • Krankheit





Keine finanzielle Absicherung des Gewinns
Bis auf eine Praxisausfallversicherung für Ärzte, kann mit dieser Versicherung nicht der durchschnittliche Netto Gewinn abgesichert werden. Hierfür sollten Freiberufler eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben. Sollte ein Freiberufler für mehrere Monate nicht arbeiten können, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarte Rente. Bei eine kurzfristigen Krankheit, bietet die Krankentagegeldversicherung einen Ersatz für die fehlenden Einnahmen.



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