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Firmenrechtsschutzversicherung

Unternehmer und Selbstständige unterliegen mit Ihrer Tätigkeit im Unternehmen, einer Reihe von Risiken, welche zu einem Rechtsstreit führen können. Immerhin trägt ein Unternehmer die ganze Verantwortung, zum Beispiel für Mitarbeiter, für die Führung des Unternehmens und die Einhaltung von Vorschriften. Doch gerade in diesen Bereichen kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen. Sei es eine Klage wegen einer Kündigung oder einem Verdienstausfall, diese können schnell zu einem Prozess vor dem Arbeitsgericht führen. Dabei kann ein Gerichtsprozess sich schnell über einen sehr langen Zeitraum hinziehen und so enorme Kosten für das Unternehmen verursachen. Kosten die im schlimmsten Fall einen finanziellen Ruin des Unternehmens führen. Eine Firmenrechtsschutzversicherung bietet Unternehmen, Selbstständigen oder Freiberuflern einen finanziellen Schutz bei Rechtsstreitigkeiten. So übernimmt die Firmenrechtsschutzversicherung zum Beispiel die Anwalts- und die Gerichtskosten.




Leistungen einer Firmenrechtsschutzversicherung
Eine Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten welche im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit entstehen können. Eine Firmenrechtsschutzversicherung kann auf die Bedürfnisse der Firma angepasst werden und bietet für die unterschiedlichen Rechtsbereiche einen Versicherungsschutz. Zu den Leistungen einer Firmenrechtsschutzversicherung gehören:

  • Kosten für Rechtsbeistand (Anwalt)
    Gerichtskosten
  • Mögliche Kosten für gegnerische Partei
  • Kosten für außergerichtliche Einigungen





Versicherte Rechtsbereiche der Firmenrechtsschutzversicherung
Eine Firmenrechtsschutzversicherung bietet Schutz für mehrere Rechtsbereiche. Hierzu gehören unter anderem:

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Steuer- Rechtsschutz
  • Schadenersatz- Rechtsschutz
  • Sozial- Rechtsschutz
  • Straf- Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen

Diese Rechtsbereiche werden nicht pauschal von allen Firmenrechtsschutzversicherungen abgesichert, sondern müssen gegebenenfalls optional in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.



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