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Können Beitragszahlungen zu der Gesetzlichen Rentenversicherung verjähren?

Wenn ein Selbstständiger der nicht sozialversicherungspflichtig ist, selbst freiwillige Beiträge in Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Dann aber über mehrere Jahre keine Beiträge mehr eingezahlt hat. Was passiert mit den Beitragseinzahlungen? Können Beitragseinzahlungen in die Rentenversicherung verjähren?

Antwort

Sobald ein Versicherter Beiträge freiwillig Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, erwirbt der Versicherte auch automatisch Ansprüche. Mit den eingezahlten Beiträgen erhalten die Versicherten einen Anspruch auf eine Rente. Diese Ansprüche können zu keiner Zeit verjähren und bleiben erhalten. Auch wenn über viele Jahr hinweg keine Beiträge mehr in die Rentenversicherung eingezahlt werden. Wenn allerdings nur kurzfristig Beiträge geleistet werden, fällt der erworbene Rentenanspruch entsprechend niedrig aus.
 

 

  • Beiträge zu der Gesetzlichen Rentenversicherung können nicht verjähren
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