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Leistet eine Reiserücktrittsversicherung bei Komplikationen nach einer OP?

Wann eine Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten bezahlt ist ja eigentlich sehr genau definiert. Was ist aber wenn der Versicherte vor einer Reise operiert wird und es danach zu Komplikationen kommt? Und der Versicherte wegen diesen Komplikationen nicht die gebuchte und versicherte Reise antreten kann? Leistet eine Reiserücktrittsversicherung bei Komplikationen nach einer OP?

Antwort

Normalerweise sind Komplikationen wegen einer OP nicht direkt in den Bedingungswerken einer Reiserücktrittsversicherung, als versichertes Risiko aufgeführt. Aber die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten wenn der Versicherte wegen einer plötzlichen Krankheit die Reise nicht antreten kann. Eine Komplikation nach einer OP ist auch etwas „plötzliches“ weil es ja nicht absehbar ist. Daher könnte es durchaus sein, dass eine Reiserücktrittsversicherung für Stornokosten bezahlt, weil ein Versicherter durch Komplikationen nach einer OP nicht die Reise antreten kann.

Auch wenn die Chancen ganz gut stehen, dass Versicherte die Stornokosten erstattet bekommen. So sollten Sie dennoch diese Situation der Versicherung melden und auf eine Rückantwort der Gesellschaft warten und nicht automatisch die Reise stornieren.
 

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