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Muss eine Wohnung für den Schutz der Hausratversicherung dauerhaft bewohnt sein?

Stimmt es das eine Hausratversicherung keine Leistungen erbringen muss wenn der Schaden in der Wohnung passierte, während die Wohnung längere Zeit nicht bewohnt wurde? Muss für den bestehenden Versicherungsschutz die Wohnung dauerhaft bewohnt sein?

Antwort

Damit der volle Versicherungsschutz einer Hausratversicherung greifen kann, muss die in der Police festgehaltene Wohnung oder Immobilie, dauerhaft bewohnt sein. Soll eine Wohnung mit einer Hausratversicherung versichert werden, die nicht regelmäßig bewohnt wird, ist ein Versicherungsschutz gar nicht bis nur eingeschränkt möglich.

 

 

Aber das bedeutet jetzt nicht, dass der Versicherungsnehmer seine Wohnung nicht für eine etwas längere Zeit verlassen darf ohne seinen Versicherungsschutz zu verlieren. Die Hausratversicherer halten in Ihren Bedingungen genau fest, wie lange eine Wohnung unbewohnt sein darf, bis der Versicherungsschutz erlischt. Hier liegt die Zeitspanne zwischen 60 und 120 Tagen. Allerdings gelten diese Tage wirklich nur für die Zeit, in der keine Person in der Wohnung übernachtet. Zeit beispielsweise eine bekannte Person in die Wohnung ein, so gilt auch weiterhin der Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung. Denn in den Bedingungen der Versicherung steht zudem der Hinweis, dass der Versicherungsschutz nur erlischt, sobald die Wohnung in den angegebenen Tagen nicht beaufsichtigt wird. Beaufsichtigen kann die Wohnung nur eine volljährige Person.

 

 

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