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Versicherte Kosten in der Hausratversicherung

Mit einem Hausratschaden können schnell einige Umkosten auf Sie zukommen, an die nicht unbedingt sofort gedacht werden. Müssen Sie zum Beispiel nach einem Hausratschaden Ihren restlichen Hausrat provisiorisch schützen, können Ihnen schon hierfür Kosten entstehen. Oder aber Sie müssen auf Grund des Schadens Ihre Möbel anderweitig lagern. Gut das Sie eine Hausratversicherung haben. Denn die Hausratversicherung versichert folgende Kosten:

  • Aufräumungskosten
  • •Entstehende Kosten beim Aufräumen nach einem Schadenfall. Dazu gehört das Wegräumen, der Abtransportieren und die Entsorgung der beschädigten Sachen.



  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • •Sämtliche Kosten werden übernommen die für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen, bewegt werden müssen. Wichtig zum Beispiel beim Einbau einer Fensterscheibe die nur durch einen Kran angebracht werden kann.



  • Hotelkosten
  • •Alle Kosten werden vom Versicherer übernommen die zur Unterbringung in einem Hotel entstehen, wenn die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist. Der Umstand wird von dem Versicherer geprüft.



  • Transport- und Lagerkosten
  • •Lagerungs- und Transportkosten werden vom Versicherer übernommen wenn die Wohnung des Versicherungsnehmers unbewohnbar ist.



  • Schlossänderungskosten
  • •Verschwindet in einem Schadenfall der Schlüssel zur Wohnung übernimmt der Versicherer die Kosten für den Einbau eines neuen Schlosses.



  • Bewachungskosten
  • •Ist die Wohnung des Versicherungsnehmers unbewohnbar und die versicherten Sachen müssen anderweitig bewacht werden übernimmt der Versicherer diese Kosten.



  • Kosten für provisorische Maßnahmen
  • •Wenn der Schutz für die versicherten Sachen provisorisch erbaut wird, übernimmt der Versicherer die dafür entstehenden Kosten.



  • Reparaturkosten für Gebäudeschäden
  • •Entstehen nach einem Einbruch, Vandalismus oder Beraubung Schäden innerhalb der Wohnung so kommt der Versicherer für diese auf.



  • Reparaturkosten für gemietete Wohnungen
  • •Entstehende Kosten für angemietete Wohnungen die durch Schäden an Tapeten, Bodenbelägen oder Innenanstrichen folgen.


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