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Muss irgendwas beachtet werden wenn eine Direktversicherung privat bespart wird?

Der Arbeitgeber kann sich im Bezug auf die Betriebliche Altersvorsorge für eine Direktversicherung entscheiden. Wenn eine solche Direktversicherung nun einige Jahre geführt wird und der Arbeitnehmer nun gekündigt wird, empfiehlt es sich ja die Direktversicherung privat weiter zu führen. Muss irgendwas beachtet werden wenn eine ehemalige Bav Direktversicherung privat bespart wird? Oder gibt es hier überhaupt keine Probleme?

Antwort

Es gibt für den Arbeitnehmer keine Probleme wenn er die Direktversicherung übernimmt und die Beiträge selbst einzahlt. Lediglich bleiben die Kriterien für eine Betriebliche Altersvorsorge bestehen. Das bedeutet, die Auszahlung des Guthabens dieser Direktversicherung kann frühestens vor dem 60. Lebensjahr erfolgen. Dies gilt auch bei einer vorzeitigen Kündigung. Hier wird die Versicherung nur beitragsfrei gestellt und die Auszahlung erfolgt trotzdem erst mit dem 60. Geburtstag des Versicherten. Natürlich entfallen bei der privaten weiterführen der Bav Direktversicherung die Vorteile im Bezug auf die Sozialversicherungen, genauso wie Steuervorteile in einem gewissen Maße entfallen.

Zu bedenken gilt es auch, dass Auszahlungen einer Direktversicherung die als Betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen wurden, später zur Berechnung des Gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrags herangezogen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Direktversicherung ab einem gewissen Zeitpunkt privat bespart wird ohne den Arbeitgeber.
 


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