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Wann bezahlt eine Zahnzusatzversicherung Ihre Leistungen?

Um die Selbstbeteiligung bei einem Zahnersatz so günstig wie möglich zu halten bzw. komplett auszuschließen, kann eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden. Wie sieht das aber mit deren Leistung aus? Wann bezahlt eine Zahnzusatzversicherung Ihre Leistungen? Müssen Versicherte erst einmal in Vorkasse gehen oder reichen Sie die Arztrechnung der Versicherung ein und diese überweist dann?

Antwort

Normalerweise müssen Versicherte für einen notwendigen Zahnersatz einen Heil- und Kostenplan von Ihrem Zahnarzt erstellen lassen. Dieser wird der Privaten Zahnzusatzversicherung eingereicht welche diesen prüft und dann zustimmt. Erhalten versicherte die Rechnung über Ihren Zahnersatz von Ihrem Zahnarzt, so sollten Sie diese Rechnung der Zahnzusatzversicherung weiterreichen. Diese prüft die Rechnung nochmals und leistet erst nach erfolgreicher Prüfung der Rechnung. Da hier die Versicherung die Rechnung des Arztes kontrolliert und unberechtigte Leistungen streicht, sollten Versicherte besser nicht in Vorleistung gehen.

In der Regel können Versicherte aber auch in Vorleistung gehen und die Rechnung des Zahnarztes bezahlen. Dann erstattet die Zahnzusatzversicherung Ihre Zahlungen auf das Konto des Versicherten und dieser kann es behalten. Nur bei dieser Variante ist die Prüfung der Arztrechnung eben kritisch.
 

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