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Was ist die so genannte Nachtklausel in der Hausratversicherung?

Immer wieder liest man im Zusammenhang mit der Hausratversicherung von der Nachtklausel. Doch was genau ist diese Nachtklausel? Besteht bei Schäden in der Nacht kein Versicherungsschutz?

Antwort

In der Tat gibt es bei der Hausratversicherung die Nachtklausel. Diese richtet sich speziell für Schäden an versicherten Fahrrädern. Hausratversicherungen die nicht auf die Nachtklausel verzichten, regulieren keinen Fahrraddiebstahl welche in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr Morgens verübt wurden. Wird beispielsweise ein Fahrrad um 23 Uhr gestohlen, obwohl dieses ausreichend mit einem Fahrradschloss gesichert wurde und verzichtet die Hausratversicherung nicht auf die Nachtklausel, so zahlt die Versicherung diesen Schaden nicht. Auch wenn sich das Fahrrad in einem  Abstellraum befindet und aus diesem entwendet wurde, zahlt die Hausratversicherung nicht wenn dies in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr erfolgte.

Mittlerweile verzichten einige Versicherungsunternehmen bei Ihren Hausratpolicen auf die Nachtklausel. Dies sollte allerdings von den Versicherungsnehmer noch einmal genau in den Bedingungen nach gesehen werden.


Im übrigen erstattet die Hausratversicherung nur beschädigte oder gestohlene Fahrräder, bis maximal 1% der Versicherungssumme. Je nach Fahrrad ist es zu empfehlen, gegen einen geringen Aufpreis, die Regulierungshöhe zu erhöhen. Beispielsweise kann ein Versicherungsnehmer das Fahrrad bis zu einer Summe von 2% oder höher versichern. Besonders wertvolle Fahrräder sollten eventuell mit einer eigenen Fahrradversicherung abgesichert werden. Diese bietet einen umfassenden Versicherungsschutz gegen eine Vielzahl von Risiken.

 

 

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