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Zahlt eine Reiserücktrittsversicherung für eine Verlängerung einer Arbeitsstelle?

Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt ja die Stornokosten wenn Kunden einmal nicht Ihre Reise antreten können. Wenn der Kunde nun eine Reise gebucht hatte welche er nach eigentlicher Beendigung seines Arbeitsverhältnis liegt, nun sein Vertrag aber verlängert wird und er die Reise nicht antreten kann. Zahlt dann eine Reiserücktrittsversicherung für eine Verlängerung der Arbeitsstelle? Immerhin kann der Kunde ja nichts dafür, dass der Vertrag verlängert und er keinen Urlaub bekommt.

Antwort

Wann eine Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten einer gebuchten Reise übernimmt, wird sehr genau in den Bedingungen definiert. Typische Gründe für eine Leistung von einer Reiserücktrittsversicherung bestehen in einer Krankheit des Versicherten, einem Unfall des Versicherten, einer plötzlichen Arbeitslosigkeit, eine Schwangerschaft oder der Tod eines Angehörigen. Manche wenige Tarife sehen auch eine Leistung für den Fall vor, dass ein Bezieher von Arbeitslosengeld 2 eine behördlich genehmigte Reise bucht und dann vor Antritt eine neue Stelle bekommt. Das bieten aber nicht sehr viele Reiserücktrittsversicherungen an.

Da hier die Verlängerung einer Arbeitsstelle oder eines Arbeitsverhältnisses eher nicht zum versicherten Risiko einer Reiserücktrittsversicherung gehört, müssen die Stornokosten wohl selbst getragen werden. Im übrigen: teilweise umfassen die Stornogebühren 70% des eigentlichen Preises. Hier lohnt es sich eher die Reise vielleicht an Verwandte oder Freunde weiterzureichen und diese Zahlen dann einen entsprechenden Betrag dafür.
 

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