style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">

Ambulante Zusatzversicherung

Bei einer ambulanten Behandlung ist keine stationäre Aufnahme notwendig und die Genesung einer Krankheit, kann mit verschiedenen Heil- oder Hilfsmitteln erreicht werden. Auch im ambulanten Bereich müssen Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung immer mehr Zuzahlungen oder Begrenzungen hinnehmen. Ein gutes Beispiel ist die Selbstbeteiligung an Medikamenten oder die Praxisgebühr. Mit einer ambulanten Zusatzversicherung können Sie die Lücken der Gesetzlichen Krankenversicherung schließen und werden bei Ihrem Arzt, als Privatpatient behandelt.




Leistungen einer ambulanten Zusatzversicherung:
Die ambulante Zusatzversicherung ermöglicht Ihnen eine ambulante Behandlung, die mit einem Privatpatient gleichgestellt ist. Zudem zahlt Ihnen die ambulante Zusatzversicherung Zuschüsse zu den folgenden Vorleistungen der Gesetzlichen Krankenkasse:

  • Arzneimittel
  • Heil- und Hilfmittel
  • Sehhilfen
  • Psychotherapie
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Heilpraktiker

Nicht selten bezahlt die ambulante Zusatzversicherung auch weitere Leistungen wie zum Beispiel Akupunktur oder Naturheilverfahren. Beachten Sie allerdings, dass Leistungen von einer ambulanten Zusatzversicherung zum Teil, nur mit einer Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.



style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">


 
Benutzername: *  
Passwort: *  
* Pflichtfelder