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Lässt sich eine Kinderinvaliditätsversicherung vor der Geburt abschließen?

Leider kann es bei einer Schwangerschaft auch zu Problemen kommen welche die Gesundheit des Kindes beeinträchtigen. Unter Umständen könnte dies ja sogar zu einer lebenslange Pflegebedürftigkeit des Kindes führen. Da wäre es ja schön wenn sich dieses Risiko versichern ließe. Aber wie sieht das mit einer Absicherung vor der Geburt aus? Lässt sich eine Kinderinvaliditätsversicherung vor der Geburt abschließen? Oder ist dies nicht möglich, so dass mögliche Erkrankungen ab der Geburt nicht versicherbar sind?

Antwort

Es ist nicht möglich ein noch ungeborenes Kind zu versichern, da es sich im Grunde noch um keine Person handelt für welche sich eine Police abschließen lässt. Dementsprechend entfällt die Idee mit der Kinderinvaliditätsversicherung, da sich diese erst mit der Geburt abschließen lässt. Kommt das Kind dann mit einer Erkrankung zur Welt, wäre ja schon ein Versicherungsfall eingetreten, weshalb keine Versicherung mehr leisten würde.

Allerdings besteht über einen kleinen Trick eine Möglichkeit, dieses Risiko zu versichern, auch wenn dieses mit einer gewissen finanziellen Belastung verbunden ist. Die Mutter könnte eine Pflegetagegeldversicherung abschließen und dies mit einer hohen Summe. Mit der Geburt muss der Versicherer der Mutter das Kind nachversichern und es besteht sofort Versicherungsschutz. Käme das Kind mit einer Erkrankung auf die Welt, müsste die Pflegetagegeldversicherung leisten.

 

Aber diesen Trick sollten angehende Mütter bzw. Eltern nicht auf eigene Faust durchführen. Es empfiehlt sich dringend dies mit einem Versicherungsmakler durchzusprechen. Hierbei muss es sich um einen leistungsstarken und guten Tarif handeln. Außerdem müssen hierbei gewisse Fristen beachtet werden (Nachversicherung des Kindes). Machen Versicherte hier Fehler, kann dies zur Leistungsfreiheit der Versicherung führen. Es empfiehlt sich dringend eine professionelle Beratung.

 

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