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Leistet die eigene Kfz Versicherung wenn Andere mit dem Fahrzeug fahren?

Normalerweise schließt man ja die Kfz Versicherung für sich selbst ab oder gibt bei Antragsstellung gleich eine weitere Person an, welche das Fahrzeug auch fährt. Wie sieht das aber auch wenn man eine andere Person mit dem Fahrzeug fahren lässt, die nicht bei der Versicherung gemeldet wurde? Leistet die eigene Kfz Versicherung wenn Andere mit dem Fahrzeug fahren? Oder bleibt der Fahrzeughalter auf seinem Schaden sitzen?

Antwort

Grundsätzlich besteht bei der Kfz Versicherung auch dann Versicherungsschutz, wenn andere Personen mit dem Fahrzeug fahren und möglicherweise einen Unfall verursachen. Allerdings muss die Person von dem Halter des Fahrzeugs berechtigt sein, dass Fahrzeug führen zu dürfen. Auch leistet die Kfz Versicherung zwar, dafür erhebt Sie von Ihrem Versicherten aber Beiträge nach. Diese nachtgeforderten Beiträge umfassen den Versicherungsschutz, wenn der Versicherte die andere Person gleich mitversichert hätte. Zudem verlangen viele Kfz Versicherer noch eine „Prämienstrafe“ von Ihrem Versicherten.

 

Daher empfiehlt es sich für Versicherte die Fahrt eines Anderen vorher der Kfz Versicherung zu melden. Meistens erhebt die Versicherung dann nur einen kleinen oder geringen Beitrag, zum Beispiel wenn es sich nur eine kurze Fahrt handelt. Soll regelmäßig jemand Anderes das Fahrzeug fahren, muss dies in jeden Fall der Kfz Versicherung gemeldet werden (Obliegenheit).
 

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