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Wie lange kann die Erstattung einer Zahnzusatzversicherung dauern?

Die Privaten Zahnzusatzversicherungen zahlen Ihre Leistung ja nicht direkt an den behandelnden Zahnarzt selbst, sondern überweisen das Geld an den Versicherten. Das ist natürlich ein gewisser Kostenpunkt welchen Versicherte mit kalkulieren sollten. Immerhin lassen sich die Versicherungen auch bestimmt Zeit mit der Kostenerstattung? Aber wie lange kann die Erstattung einer Zahnzusatzversicherung dauern? Gibt es hier bestimmte Grenzen welche die Private Zahnzusatzversicherung definitiv überwiesen haben muss?

Antwort

Ob und in wie fern eine Private Zahnzusatzversicherung Ihre Kostenerstattung überweisen muss, hängt ein wenig von den Bedingungen ab. Hier wird durchaus geregelt, innerhalb welcher Zeit Versicherte mit der Kostenerstattung rechnen können. Dieser Zeitraum zwischen Einreichen der Unterlagen und Rechnungen und der Auszahlung, kann zwischen 7 Tage und 4 Wochen liegen. Eine lange Zeit von 4 Wochen kann insbesondere dann auftreten wenn die Zahnarztrechnung von dem Kostenvoranschlag abweicht. Dann prüft die Zahnzusatzversicherung die Rechnung von dem Zahnarzt. Sollte es hier zu Unstimmigkeiten kommen, so setzt sich die Private Zahnzusatzversicherung mit dem Zahnarzt in Verbindung und klärt mit diesem den Differenzbetrag. Dementsprechend kann eine längere Zeit bis zur Kostenerstattung auch zum Vorteil der Versicherten sein (entdeckt die Versicherung eine ungerechtfertigte Abrechnung des Zahnarztes müssen Versicherte eventuell insgesamt weniger bezahlen!).

 

Gerade im Bereich einer Privaten Zahnzusatzversicherung lohnt sich ein Versicherungsvergleich, um sich einen Überblick über die aktuellen Leistungen am Markt zu verschaffen. Denn häufig können Interessenten durch einen ordentlichen Zahnzusatzversicherung Vergleich für einen günstigen Beitrag deutlich mehr Leistungen bekommen, als wenn Sie einfach nur ein oder zwei Angebote von unterschiedlichen Versicherungen einholen.
 

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