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Pensionskasse in der Betrieblichen Altersvorsorge

Bei einer Pensionskasse handelt es sich um einen selbstständigen Versorgungsträger, welche für die Durchführung der Betrieblichen Altersvorsorge ausgewählt werden kann. Eine Pensionskasse ähnelt im Grunde einem Lebensversicherungs- unternehmen welche die Beiträge seiner Versicherten anlegt und im Gegenzug eine bestimmte Leistung bietet. Wird eine Pensionskasse von einem Arbeitgeber für die Betriebliche Altersvorsorge ausgewählt, führt dieser die Beiträge an die Pensionskasse ab. Dafür versichert die Pensionskasse bestimmte Risiken und erbringt zum Beispiel eine monatliche Rente, Todesfallleistungen oder Invaliditätsleistungen.



Die Pensionskassen unterliegen den Regulierungen der BaFin (Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen). Daher gelten die Pensionskassen als besonders sicher vor Insolvenz und Fehlkalkulationen.




Zusätzlicher Insolvenzschutz durch den PSVaG
Die Pensionskassen gelten schon durch die Regulierung durch die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen als sehr sicher und besitzen eher ein geringes Insolvenzrisiko. Aus diesem Grund ist eine Mitgliedschaft bei dem Pensions-Sicherungs Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) nicht notwendig. Jedoch sind viele Pensionskassen freiwillige Mitglieder bei der PSVaG.



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