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Reisegepäckversicherung

Auch wenn der Urlaub eigentlich die schönste Zeit im Jahr werden soll, können gerade in dieser Zeit viele Umstände den Urlaub stören. Seien es zum Beispiel das eine Krankheit oder ein mangelhaftes Hotel den Urlaubspass mächtig trüben. Ärgerlich ist zum Beispiel auch der Verlust des eigenen Reisegepäcks oder der Diebstahl der Handtasche oder des Gepäcks. Schnell kann der Verlust des eigenen Reisegepäcks einige Hundert Euro kosten und den Urlaub noch mal teurer werden lassen. Gegen den Verlust von Ihrem Gepäck können Sie sich mit Hilfe einer so genannten Reisegepäckversicherung schützen. Die Reisegepäckversicherung übernimmt in diesen Fällen, den entstandenen finanziellen Schaden und ersetzt das verlorene Gepäck zum Neuwert.




Leistungen der Reisegepäckversicherung
In der Reisegepäckversicherung sind alle Gegenstände versichert, welche Sie für Ihre Reise benötigen. Zusätzlich zu dem normalen Reisegepäck wie Kleidung, sind zum Teil auch Wertsachen wie zum Beispiel eine Videokamera oder Schmuck mit versichert. (Für Wertsachen gibt es häufig bestimmte Wertgrenzen.) Auch elektronische Geräte wie ein Laptop sind in einer Reisegepäckversicherung abgesichert.

  • Reisegepäck wie zum Beispiel Kleidung
  • Wertsachen wie Schmuck oder Videokameras (hier bestehen häufig bestimmte Wertgrenzen)
  • Elektronische Geräte wie Laptops (hier bestehen häufig Wertgrenzen)
  • Sportgeräte
  • Ersatzeinkäufe

Manche Reisegepäckversicherung bezahlen Ihnen auch die Kosten für eine notwendige Neuanschaffung. Eine wichtige Leistung, insbesondere wenn der Koffer abhanden gekommen ist und neue Kleidung eingekauft werden muss.






Versicherte Risiken der Reisegepäckversicherung
Bei Verlust des Reisegepäcks leistet die Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen. Zu den versicherten Risiken der Reisegepäckversicherung gehören:

  • eine Straftat eines Dritten (Diebstahl)
  • Verlust durch Elementarschäden (Feuer, Wasser, Blitz)
  • ein Unfall des Transportmittels





Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung
Der Versicherungsschutz schützt den Versicherungsnehmer, seinen Familienangehörigen die mitreisen und in der Police aufgeführte Lebensgefährten.



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