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Entgeltfortzahlung

Finden Sie allgemeine Informationen über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - (auch lohnfortzahlung genannt) wie zum Beispiel die Höhe der Entgeltfortzahlung und Leistungdauer.



Unter dem Begriff Entgeltfortzahlung wird im Allgemein die Leistung des Arbeitgebers bezeichnet, welcher dieser seinem Arbeitnehmer im Krankheitsfalls bezahlen muss. So ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet seinem Arbeitnehmer, der durch eine Krankheit nicht fähig ist seiner Tätigkeit nachzukommen (ärztlicher Nachweis), eine Entgeltfortzahlung zu bezahlen. Die Entgeltfortzahlung (im Volksmund auch Lohnfortzahlung bezeichnet) wird für eine maximale Dauer von 6 Wochen gezahlt. Die Höhe der Entgeltfortzahlung richtet sich nach dem normalen, bisherigen Nettoeinkommen des Arbeitnehmers.




Entgeltfortzahlung Gesetzlich Krankenversicherte:

Arbeitnehmer welcher länger als 6 Wochen auf Grund einer Krankheit nicht seinem Beruf nachgehen kann und in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, zahlt Ihm diese ein Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes entspricht allerdings nicht der Höhe der Entgeltfortzahlung sondern etwa 70% des Brutto (oder 90% des Netto – je nachdem welcher Betrag weniger ist).





Entgeltfortzahlung Privat Krankenversicherte:

Ein Arbeitnehmer welcher eine Private Krankenversicherung besitzt, erhält natürlich für die 6 Wochen eine Entgeltfortzahlung. Danach muss er sich über eine gesonderte Krankentagegeldversicherung absichern. Denn in einer Privaten Krankenvollversicherung ist ein Krankentagegeld nicht im Standart- Leistungsumfang enthalten.





Voraussetzungen zum Erhalt einer Entgeltfortzahlung:

Der Erhalt der Entgeltfortzahlung ist allerdings an einige Voraussetzungen geknüpft. So muss eine Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankheit eingetreten sein. Zudem muss die Krankheit rechtfertigen, dass die aktuelle Tätigkeit nicht ausgeübt werden kann. Zudem darf der Bezieher der Entgeldfortzahlung nicht an der Krankheit selbst schuld sein.






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