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Pflegenoten

Die Bundesregierung hat im Mai 2008 das „Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“ verabschiedet. Dieses Gesetz sieht unter anderem vor, eine neue Bewertung von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten einzuführen. Dabei sollen insbesondere die Transparenz und das Verständnis der Bewertung für die Verbraucher verbessert werden. Aus diesem Grund vergibt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (kurz MDK) so genannte Pflegenoten. Bei den Pflegenoten handelt es sich im Grunde um Schulnoten (von 1 bis 5), welche die Pflegeheime und Pflegedienste bewerten sollen. An Hand der Pflegenoten sollen Verbraucher schnell und sicher erkennen können, ob ein Pflegedienst oder Pflegeheim eine gute Pflegearbeit erbringt oder ob eventuelle Missstände noch verbessert werden müssen.




Wie werden Pflegeheime und Pflegedienste bewertet?

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) führt bei den Pflegeheimen und Pflegediensten unangemeldete Qualitätsprüfungen durch. Dabei bewerten die „Prüfer“ des MDK insgesamt 82 verschiedene Kriterien. Hiervon fließen 64 Punkte in die endgültige „Benotung“ der Pflegeheime und Pflegedienste maßgeblich ein. In der Endbewertung erhalten die Heime und ambulante Dienste in folgenden vier Qualitätsbereichen eine Benotung:

  • Pflege und medizinische Versorgung des Versicherten
  • Umgang mit demenzkranken Bewohnern
  • Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung
    Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene



Ergänzend zu den Bewertungen der MDK Mitarbeiter, weisen die Informationen noch die Bewertungen von Bewohnern oder den Kunden selbst aus. Diese werden aber separat ausgewiesen und haben keinen direkten Einfluss auf die Benotung der 4 Qualitätsbereiche. Der Grund warum die Bewertungen der Kunden oder Bewohner selbst nicht in die Gesamtnote mit einfließen, besteht in der subjektiven Beurteilung der Bewohner/Kunden. Es sollen den Verbrauchern aber möglichst objektive Bewertungen der Pflegeheime und Pflegedienste angeboten werden.





Wie oft werden Heime geprüft?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass alle Pflegedienste und Heime bis zum Jahr 2010 einmal geprüft wurden. Ab 2011 soll eine jährliche Überprüfung der Mitarbeiter des MDKs erfolgen.



Neben der jährlichen Prüfung (Regelprüfung) können die Mitarbeiter von dem MDK auch eine Anlassprüfung beziehungsweise eine Wiederholungsprüfung durchführen. Eine Anlassprüfung wird wie der Name schon sagt, durch einen besonderen Anlass durchgeführt, zum Beispiel wegen einer Beschwerde über den Pflegedienst oder das Pflegeheim. Wiederholungsprüfungen führt der MDK durch, wenn die Regelprüfung Mängel feststellt und diese das Heim ausbessern muss. Der Medizinische Dient der Krankenkassen führt dann zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Prüfung (Wiederholungsprüfung) durch.


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