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Renteninformation der Gesetzlichen Rentenversicherung

Die meisten Personen in Deutschland sind in der Gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Diese bietet Ihren Versicherten eine Altervorsorge, einen Hinterbliebenenschutz sowie einen Schutz, im Falle einer Erwerbsunfähigkeit.



In die Gesetzliche Rentenversicherung werden Beiträge von dem Bruttolohn abgeführt. Hier zahlen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber einen Anteil von 50% des Versicherungsbeitrags. (Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Rentenversicherungs- Beitragssatz. Dieser liegt derzeit bei 19,9%) Mit Hilfe des Beitrags und der Versicherungszeit, erwerben die Versicherten so genannte Entgeltpunkte. Anhand dieser Entgeltpunkte und weiteren Faktoren (z.B. dem Rentenwert) errechnet die Deutsche Rentenversicherung, welche Leistungen (Regelaltersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwen- oder Waisenrente) diese erbringt. Damit sich die Versicherten der Gesetzlichen Rentenversicherung einen Überblick über Ihre zu erwartenden Leistungen verschaffen können, versendet die Deutsche Rentenversicherung einmal im Jahr die Renteninformation.




Inhalt der Renteninformation

Die Renteninformation enthält für die Versicherten wichtige Hinweise im Bezug auf die zu erwartenden Renten. So beinhaltet die Renteninformation die Höhe der aktuell gesammelten Entgeltpunkte. Zusätzlich weist dieses Informationsschreiben die derzeit zu erhaltende Höhe der Regelaltersrente und die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente aus. Außerdem kalkuliert die Renteninformation welche Regelaltersrente ein Versicherter mit Eintritt in die Rente beziehen könnte, wenn der Versicherte im gleichen Maße Beiträge einzahlt, wie dies in den letzten 5 Jahren durchschnittlich geschehen ist.



Inhalte der Renteninformation:

  • Aktueller Anspruch der vollen Erwerbsminderungsrente
  • Aktueller Anspruch auf eine Regelaltersrente
  • Kalkulation der zu erwartenden Regelaltersrente bei Eintritt in die Rente






Automatischer Versand der Renteninformation

Die Renteninformation wird seit dem Jahr 2002, an alle Versicherten automatisch versendet. Alle Versicherten welche mindestens 27 Jahre alt sind und bereits 5 Jahre in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, erhalten jährlich die Renteninformation zugesendet. Versendet wird die Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung.



Rentenauskunft

Versicherte die bereits das 55. Lebensjahr vollendet haben, erhalten nicht mehr die Renteninformation. Dieser bekommen alle 3 Jahre die so genannte Rentenauskunft übermittelt. Die Rentenauskunft ist detaillierte und umfangreicher. So enthält die Rentenauskunft beispielsweise eine Berechnung einer frühzeitigen in Anspruchnahme der Regelaltersrente. Hier werden zum Beispiel die Abzüge der Frührente aufgezeigt.





Renteninformation im Internet:

Über die Internetseite von der Deutschen Renteversicherung (www.deutsche-rentenversicherung-bund.de) können Versicherte, eine neue Renteninformationen Online anfordern. Dazu müssen Versicherte Ihre Versicherungsnummer eingeben und die gewünschte Information auswählen. Mit bestätigen der Anfrage, sendet die Deutsche Rentenversicherung die gewünschte Information schriftlich, an die bekannte Anschrift zu.

Renteninformation anfordern


eService der Deutschen Rentenversicherung

Mit Hilfe des so genannten eService besteht für Versicherte die Möglichkeit, Ihre Renteninformation Online einzusehen. Damit der Einblick gegenüber Fremden geschützt wird, benötigen Sie hierfür allerdings eine Signaturkarte, die Sie eindeutig als berechtigte Person identifiziert. Zudem muss die Signaturkarte in ein Kartenlesegerät eingeführt werden, welches Sie dann auch benötigen. Ausführliche Informationen wie Sie die Renteninformationen Online einsehen können, finden Sie auf der entsprechenden Seite der Deutschen Rentenversicherung:

Elektronische Renteninformation




Renteninformation wichtig für die Altersvorsorge

Die Informationen aus der Renteninformation bietet den Versicherten eine gute Möglichkeit einzusehen, welche Rente Sie tatsächlich zu erwarten haben. Hier können Versicherte schnell Ihre Versorgungslücke erkennen, da sich die kalkulierte Regelaltersrente so gut wie immer von dem aktuellen Nettolohn unterscheidet. Die Lücke zwischen der Gesetzlichen Rente (Regelaltersrente) und dem Nettolohn wird als die Versorgungslücke bezeichnet. Diese sollte mit Hilfe von einer Privaten Altersvorsorge geschlossen werden. Zur Privaten Altersvorsorge stehen den Versicherten eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung. Insbesondere die staatliche geförderte Riester Rente kann dazu beitragen, die Versorgungslücke zu schließen und in der Rente ausreichende finanzielle Mittel zu besitzen.



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