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Rentenauskunft der Gesetzlichen Rentenversicherung

Versicherte der Gesetzlichen Rentenversicherung müssen laut Gesetz (§109 SGB 6) über Ihre erworbenen Rentenanwartschaften Informiert werden. Mit Vollendung des 27. Lebensjahres und einer Mindestbeitragsdauer von 5 Jahren, erhalten die Versicherten die so genannte Renteninformation. Diese beinhaltet Auskunft über die gesammelten Entgeltpunkte und bereits erworbenen Ansprüche auf Regelaltersrente und die volle Erwerbsminderungsrente. Ab dem 55. Lebensjahr erhalten die Versicherten eine umfangreichere Information über Ihre Rentenanwartschaften – die so genannte Rentenauskunft.



Inhalt der Rentenauskunft

Die Rentenauskunft weist die aktuell bei der Gesetzlichen Rentenversicherung gespeicherten, rentenrechtlichen Zeiten aus und welche Entgeltpunkte ein Versicherter bereits gesammelt hat. Gleichzeitig informiert die Rentenauskunft, wie sich die Anzahl der Entgeltpunkte zusammensetzt und welchen Wert diese besitzen (wird mit Hilfe des aktuellen Rentenwerts definiert). Des Weiteren beinhaltet die Rentenauskunft die derzeitige Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente, der Witwenrente und die Regelaltersrente welche bei Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt wird. Ein weiterer wichtiger Hinweis der Rentenauskunft sind die Berechnungen für eine mögliche Frührente.

  • Aktuelle erworbene rentenrechtliche Zeiten
  • Aktuell erworbene Entgeltpunkte
  • den Wert der Entgeltpunkte mit Hilfe des aktuellen Rentenwerts

  • Aktueller Anspruch der vollen Erwerbsminderungsrente
  • Aktueller Anspruch der Witwenrente/Witwerrente
  • Voraussichtlicher Anspruch auf Rente bei erreichen der Regelaltersgrenze
  • Berechnungen für eine mögliche Frührente



Änderungen in der Rentenauskunft möglich

Bei der Rentenauskunft sollte beachtet werden, dass diese immer auf der Grundlage des aktuellen Rechts berechnet und erstellt wird. Das bedeutet, die Inhalte der Rentenauskunft sind nicht rechtsverbindlich und können sich durch Änderungen der Gesetze, ebenfalls ändern – natürlich auch zum Nachteil des Versicherten.



Automatische Zustellung der Rentenauskunft

Die Rentenauskunft muss von den Versicherten nicht extra beantragt werden, sondern wird automatisch mit erreichen des 55. Lebensjahr postalisch zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt erhalten die Versicherten im Abstand von 3 Jahren, eine aktuelle Rentenauskunft zugesandt.
Jüngere Versicherte können auf Antrag eine Rentenauskunft erhalten. Eine Anforderung der Rentenauskunft kann Online, über die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt werden. (http://www.deutsche-rentenversicherung.de)



eService der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung ermöglicht mit Hilfe Ihres eService, den Online Einblick der Rentenauskunft- Informationen. Dazu benötigen die Versicherten allerdings eine Signaturkarte welche Sie als Person, eindeutig identifiziert.


Rentenauskunft hilfreich für Planung

Die Rentenauskunft bietet den Versicherten wichtige Informationen, um die Rente besser planen zu können. Interessant dürfte für viele Versicherten, der Hinweis für eine frühzeitige Inanspruchnahme der Rente sein. Denn die Rentenauskunft zeigt mögliche Abzüge auf beziehungsweise welcher Betrag zum Ausgleich der Rentenminderung eingezahlt werden muss, damit eine vorzeitige Inanspruchnahme ohne Abzüge möglich ist.


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